Grundschulhorte – Landesregierung verfehlt die bis Jahresende angestrebte Einigung

23.12.2015

Volker Emde: Rot-Rot-Grün über Zukunft der Horte zerstritten

 „Die Landesregierung war bis Jahresende nicht in der Lage, eine Entscheidung über die Zukunft der Grundschulhorte herbeizuführen, weil sie in dieser Frage vollständig zerstritten ist.“ Das hat der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Volker Emde, in Erfurt erklärt. „Wenn die Landesregierung in der Logik der von ihr angestrebten Funktionalreform bleibt, kann es dabei eigentlich nur eine Schlussfolgerung geben: Die Horte gehören in die Zuständigkeit der Kommunen“, sagte Emde. Die CDU spricht sich dafür aus, den Schulträgern die Übernahme der Horte zu ermöglichen, wenn sie dies wünschen. Eine Entscheidung ist dringend erforderlich, weil das bereits einmal verlängerte Erprobungsmodell zum 31. Juli 2016 endgültig ausläuft.

Ein Sprecher der Bildungsministerin Birgit Klaubert (LINKE) hatte Anfang Dezember eine zeitnahe Entscheidung angekündigt, die nach Medieninformationen noch in diesem Jahr fallen sollte. Etwa zwei Drittel der Horte mit rund 1300 Erzieherinnen befinden sich im Rahmen des Modellprojekts in kommunaler Trägerschaft. Für eine Regelung muss das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport einen Gesetzentwurf vorlegen. „Nachdem die letzte Kabinettsitzung verstrichen ist, wird daraus nun nichts mehr“, stellte Emde fest. Überraschend ist dies für den Abgeordneten nicht, denn während Klaubert die Horte in die Zuständigkeit des Landes nehmen will, spricht sich Finanzministerin Heike Taubert (SPD) für ein Optionsmodell aus. „Das kommt unseren Vorstellungen sehr nah. Denn viele Schulen, Elternvertretungen und Kommunen, die an dem Modellprojekt teilnehmen, haben die kommunale Trägerschaft schätzen gelernt“, sagte Emde.
 
Mit den kommunalisierten Horten gelingt es nach seinen Worten besonders gut, „das Zusammenspiel von Schule, Hort und gesellschaftlichem Umfeld zu organisieren. Wer damit gute Erfahrungen gesammelt hat, soll diesen Weg weitergehen können.“ Gehen Horte endgültig in die kommunale Verantwortung über, müssen nach dem Willen der Union einige Voraussetzungen dauerhaft erfüllt sein. Dazu gehört unter anderem die pädagogische Einheit von Schule und Hort. Die Finanzierung durch das Land dauerhaft gewährleistet sein und den Erzieherinnen dürfen keine finanziellen Nachteile entstehen. „Es wäre äußerst befremdlich, wenn die Landesregierung in der letzten Kabinettsitzung des Jahres die Kommunalisierung von Aufgaben als neuestes Heilmittel anpreist und in der ersten Sitzung des neuen die Horte zurück auf die Landesebene holt“, sagte Emde abschließend.